Am 20.10.2014 ist der Tumaini Waisenhaus Förderverein e. V. von der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen worden.
Am 20.10.2014 ist der Tumaini Waisenhaus Förderverein e. V. von der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen worden.
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